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Der Anwalt
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Mein Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre auf folgende Fachbereiche spezialisiert:

 

- Regulierung von Verkehrsunfallschäden aller Art (Sach-, Personen- und Vermögenschäden; dazugehörige strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Materien)

- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

- allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten jeder Art

- Eintreibung von Geldforderungen jeder Art (Mahn- und Inkassowesen)

 

Ich bitte höflich um telefonische Anfrage bezüglich aller übrigen Fachbereiche. Das anwaltliche Tätigkeitsfeld ist enorm groß; es wäre daher mehr als vermessen von sich zu behaupten alles zu können und/oder alles zu wissen.

 

In jenen Fällen, die ich selber nicht übernehme/nicht übernehmen kann habe ich meistens einen spezialisierten Kollegen zur Hand, der Ihnen dann mit Sicherheit helfen wird.

 

Nachfolgende Causen werden von mir generell nicht als Wahlmandat übernommen:

 

  • Verteidigungen von schweren Gewaltverbrechen, wie etwa Mord (§ 75 StGB), Totschlag (§ 76 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB), Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB), Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) und dergleichen;

  • Verteidigung von Sittlichkeitsdelikten, wie etwa Vergewaltigung (§ 201 StGB), Geschlechtliche Nötigung (§ 202 StGB), sexuelle Missbrauchsdelikte (§§ 205, 206, 207, 207b StGB), Kinderpornographie (§ 207a StGB), Prostitutionsvermittlungsdelikte (§§ 213, 214, 215, 215a, 216, 217 StGB), sexuelle Belästigung (§ 218 StGB) und dergleichen.

  • Abwicklung von Verträgen, die dem Treuhandstatut der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich unterliegen

 

   

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